Genehmigung für gewerbliche Dogwalker ab 4 Hunden in Berlin
Große Hundegruppen im Auslaufgebiet sind keine Seltenheit. Es gibt immer mehr Menschen, die Ihre Liebe zum Beruf machen und Dogwalker werden.
Wie überall gibt es auch bei den Dogwalkern verantwortungsbewusste Menschen und Leute, die sich um Ihre Umwelt nicht scheren.
Es gab einfach zu viele Vorfälle mit den Zweit-genannten, so dass auch der "Gassigeher" nun in Berlin reglementiert wird.
Die Genehmigung nach dem Berliner Hundegesetz muss derjenige vorweisen, der gewerblich mehr als 4 Hunde ausführt.
So soll der Dogwalker nicht unverhältnismäßig in der Ausübung seiner Tätigkeit gestört werden.
Dies ist allerdings nur im nebenberuflichen Bereich möglich. Diejenigen, die ihren Unterhalt davon bestreiten Hunde auszuführen und sie müde und zufrieden ihren Besitzern zu übergeben, müssen sich nun prüfen lassen.
Einerseits sollte das zu begrüßen sein. Andererseits hat die Vergangenheit in Bezug auf die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz (Hundetrainer) gezeigt, dass kaum ein Veterinäramt innerhalb Berlins die gleichen Anforderungen stellt und eine Gleichbehandlung keineswegs die Normalität ist.
Ob sich dadurch "die Spreu vom Weizen trennt" bleibt ebenso abzuwarten und ist fraglich, da es auch mit der Erlaubnis für gewerbliche Hundetrainer weiterhin vereinzelt Trainer gibt, die mit veralteten, tierschutzrelevanten Methoden und weiter mit Druck, Hemmung und Strafe arbeiten.
Wenn gewerbliche Dogwalker, die bisher nie negativ aufgefallen sind nun die Begrenzung von 5 Hunden erhalten, werden vermutlich auch im Bereich Dogwalken gute Leute die Tätigkeit wechseln müssen, um über die Runden zu kommen.
Das gleiche Szenario würde sich ergeben, wenn z.B. eine generelle Leinenauflage erteilt werden würde. Welcher Besitzer möchte schon, dass sein gut erzogener Hund beim Dogwalken nicht mehr von der Leine kommt. Der Hundehalter wird den Ausführservice wechseln.
Weiterhin sind die Veterinärämter berechtigt dem Dogwalker Auflagen zu erteilen:
"Die Erlaubnis kann zudem mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen versehen werden. Solche Auflagen können u. a. eine Begrenzung der Anzahl zu führender Hunde, räumliche/örtliche Einschränkungen des Führens und Verschärfungen bezüglich der Leinenpflicht in Hundeauslaufgebieten sein."
Die Prüfungen werden mittlerweile einheitlich abgehalten. Näheres erfahrt ihr hier http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.541404.php
Bis dahin, gehabt Euch wohl. Passt auf Euch, Eure Umwelt und die Hunde auf und vergesst dabei den Spaß nicht.
Eure Stephanie Zänker und das Dogmenti-Team